Grundsätzliches


In der Jugendabteilung des Schützenvereins zu Bockenem von 1871 e.V. kann jede/r Jugendliche ab 12 Jahren mit dem Luftgewehr und der Luftpistole schießen. Jugendliche die das 14.Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm gestattet, wenn der Sorgeberechtigte im vorfeld schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.
Die Jugendlichen werden von unserem Jugendleiter betreut und lernen die Grundvoraussetzungen sowie den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Sportgeräten (Gewehr, Pistole) kennen, so dass sie sich selbst und andere nicht gefährden können. Der Spaß kommt bei uns trotzdem nie zu kurz.
Jeder der Lust hat diese Sportart zu erlernen, ist herzlich eingeladen, einfach mal bei uns vorbeischauen.